Rechtsgrundlagen
Für die Gestaltung von Radwegen gibt es natürlich eine Reihe von Vorschriften. Die wichtigsten sind diese:
„Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA)
Diese Sammlung von „Empfehlungen“ wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben und kostet stolze 56 €, eine Ausgabe, die sich nicht jedermann leisten will oder kann. In dieser Sammlung geht es u.a. um die Mindestbreiten diverser Wegführungen, Markierungen an diesen, usw.
Die staatlichen Behörden verweisen gerne auf die ERA, wenn man zum Beispiel breitere Wege fordert. Die ERA wurde ja von ihnen bei der Planung berücksichtigt. Fordert man hingegen die Einhaltung der ERA, so heißt es, dass das ja nur „Empfehlungen“ sind. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg sind sie in Bayern nicht verbindlich.
Straßenverkehrsordnung (StVO), Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO)
Diese wiederum sind rechtlich verbindlich. Die StVO stammt ursprünglich aus dem Jahr 2013 und wird immer wieder ergänzt oder verändert, zuletzt am 20.04.2020 auf Grund eines Bundesratsbeschlusses, was insbesondere für den Radverkehr einige Verbesserungen brachte.
Nachdem jedoch einige der neuen Regelungen auf Kritik gestoßen sind, ist ihre Anwendung momentan (12.07.2020) umstritten und zum Teil ausgesetzt.